Seit dem 01.11.2021 gilt die neue DIN 13157, welche den Inhalt von Verbandkästen regelt. Hiernach sind nunmehr neben den Einweghandschuhen auch entsprechende Schutzmasken und Feuchttücher in den Verbandkasten mit aufzunehmen.
Eine Checkliste der notwendigen Inhalte für die betrieblichen Verbandkästen können Sie hier herunterladen.