Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit – eine Unternehmerpflicht

Der Unternehmer ist heute nicht nur für ein erfolgreiches Wirtschaften, sondern auch für eine Vielzahl von Anforderungen und Aufgaben aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verantwortlich. Diese Forderungen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (z.B. §§ 3, 5, 10, 11, 12 und 13), dem Arbeitssicherheitsgesetz (z.B. §§ 5 und 11), der Arbeitsstättenverordnung (z.B. §§ 4 und 5), der Betriebssicherheitsverordnung (z.B. §§ 4, 5, 6, 10, 14, 15 und 18) sowie der Gefahrstoffverordnung (z.B. §§ 7, 8 und 14). Laut Arbeitsschutzgesetz ist die Unfallverhütung und gesundheitsgerechtes Arbeiten der Beschäftigten eine ausschließliche Unternehmerpflicht, die nicht delegiert werden kann. Um das zu gewährleisten hat er eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen, um ihn bei diesem wichtigsten Thema zu beraten und zu unterstützen.

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Sicherheitsfachkraft