Die Unfallversicherungsträger stellen schrittweise die Mitgliedsnummern auf eine Unternehmensnummer um. Damit soll das elektronische Meldeverfahren für die Beitragserhebung verbessert und für andere Sozialversicherungsträger nutzbar werden. Die Unternehmen und Einrichtungen bekommen nach der Umstellung ihre neue Nummer mitgeteilt sowie die Bezeichnung, unter der ggf. Tochterfirmen geführt werden. Die DGUV speichert die Daten zentral, jedoch haben die Unfallversicherungsträger auf diese Zugriff. Auch speichern sie die Daten ihrer Mitglieder gesondert. Die Umstellung soll bis zum, 01. Januar 2023 erfolgen.
Weitere gesetzliche Informationen hierzu erhalten sie unter § 224 mit dem nachfolgenden Link:
www.gesetze-im-internet.de/sgb_7
Quelle: DGUV