Die DGUV Information „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung“ wurde unter der Federführung des Sachgebietes „Büro“ in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)erstellt.
Diese als Leitfaden konzipierte Informationsschrift konkretisiert die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, ergonomischen und arbeitspsychologischen Anforderungen für die Gestaltung und den Betrieb von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen. Die Gestaltungskriterien können auch auf weitere Arbeitsplätze angewendet werden.
Sie enthält Handlungsanleitungen, die beschreiben, wie die allgemein gehaltenen Schutzziele der Arbeitsstättenverordnung umgesetzt werden können. Damit kann eine aufwendige und kostspielige Auslegung und Diskussion der allgemeinen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung im Einzelfall vermieden werden.
Unter folgendem Link können sie sich die DGUV Informationen 215-410 „Bildschirmarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“ herunterladen:
Geben sie in Ihrem Browser www.dguv.de ein und anschließend geben sie in dem Suchfeld den Webcode p215410 ein.
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)