Lärm ist jede Art von unerwünschtem Schall. Er kann stören, belästigen, schädigen oder die Unfallgefahr erhöhen, weil wichtige Schallsignale nicht wahrgenommen werden können. Deshalb ist Lärmbekämpfung am Arbeitsplatz nach wie vor notwendig. Die Unfallversicherungsträger gehen davon aus, dass vier bis fünf Millionen Beschäftigte gehörgefährdendem Lärm während der Arbeit ausgesetzt sind. Bei langjähriger arbeitsbedingter Lärmbelastung kann das zu einer Gehörschädigung bis hin zur Berufskrankheit „Lärmschwerhörigkeit“ führen.
Die nachfolgende DGUV Information 209-023 wendet sich deshalb an diejenigen, die in den Betrieben dafür verantwortlich sind, Lärm zu mindern oder zu vermeiden. Die Schrift unterstützt außerdem alle Personen, die die Verantwortlichen in den Betrieben beraten – in puncto Gefährdungsbeurteilung, Lärmminderungsmaßnahmen, Auswahl geeigneter Gehörschützer und Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Die allgemeinen Ausführungen in den ersten Abschnitten vermitteln Grundkenntnisse und sollen zur Sensibilisierung und Motivation beitragen.
Im Anschluss stehen die gesetzlichen Grundlagen im Fokus, weil dort die Auslösewerte und die maximal zulässigen Expositionswerte sowie sonstige einzuhaltende Größen zusammengefasst sind. Auch die sich daraus ergebenden Schritte für eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sind hier zu finden. In Abschnitt 5 „Lärmmessungen“ wird ausführlich beschrieben, was bei einer fachkundigen Messung beachtet werden muss. Einen großen Umfang nehmen die Lärmminderungsmaßnahmen ein, um Anregungen und Ideen für die praktische Lärmminderung im Betrieb zu liefern. Den Abschluss bildet eine Übersicht über geeignete Gehörschutzmittel und die arbeitsmedizinische Vorsorge. Mit dieser DGUV Information stellen die Unfallversicherungsträger für die betriebliche Praxis ein Kompendium zum Thema „Lärm am Arbeitsplatz“ zur Verfügung.
Hier kann die DGUV I 209-023 heruntergeladen werden:
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)